Bei der Immobilienbewertung haben Sie die Wahl ...

 

  • Wertschätzung (Formularbewertung), zur Bestandsübersicht und Wertanalyse für private Zwecke mit folgenden Leistungen:
    • die überschlägige Ermittlung des Gebäudewertes (in Formularübersicht) anhand von Unterlagen. Bei Bedarf kann eine Ortsbesichtigung erfolgen.

 

  • Kurzgutachten, z.B. als Grundlage bei anstehenden Kaufpreisverhandlungen, bei Ehescheidungen, bei Erbregelungen, bei Erbstreitigkeiten, etc. mit folgenden Leistungen:
    • eine Ortsbesichtigung
    • eine Analyse und Bewertung sichtbarer Schäden und Mängel
    • stichprobenhafte Feuchtigkeitsmessung
    • die Ermittlung des marktkonformen Immobilienwertes (Marktwert) 
    • eine Beschreibung der Gebäudemerkmale
    • eine Fotodokumentation

 

  • Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) sind gerichtsfest verwertbar, z.B. bei Nachlassverfahren , aber auch als Grundlage bei anstehenden Kaufpreisverhandlungen sind sie aufgrund ihrer ausführlichen Dokumentation die ideale Argumentationsbasis für einen erfolgreichen Verkauf. Ein Verkehrswertgutachten beinhalten folgende Leistungen: 
    • eine Ortsbesichtigung
    • eine Analyse und Bewertung sichtbarer Schäden und Mängel
    • umfangreiche Feuchtigkeitsmessungen
    • die Überprüfung der vorhandenen Wohnfläche
    • die ausführliche ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) nach ImmoWertV und WertR
    • die detaillierte Beschreibung der Lage des Grundstücks sowie der rechtlichen Gegebenheiten
    • eine ausführliche Beschreibung der Gebäudebestandteile und Gebäudemerkmale
    • eine umfangreiche Fotodokumentation
    • Berücksichtigung der im Grundbuch eingetragenen Belastungen und Dienstbarkeiten 

 

 

Bei eine Wertschätzung erfolgt keine Ortsbesichtigung, somit kann der tatsächliche Zustand der Immobilie nicht berücksichtigt werden. Es werden auch keine Lasten und Beschränkungen berücksichtigt. Bei einer Wertschätzung handelt es sich wirklich nur um eine "Schätzung" für den privaten Gebrauch.

 

Das Ergebnis eines Kurzgutachtens entspricht i.d.R. dem eines Verkehrswertgutachtens! Der unterschied liegt im wesentlichen in der Ausführlichkeit. Wärend sich ein Kurzgutachten auf die wesentlichen Dinge beschränkt und einem Umfang von ca. 20-25 Seiten hat, ist ein Verkehrswertgutachten sehr ausführlich und häufig mehr als 40 Seiten lang. Außerdem enthält ein Verkehrswertgutachten einen zweiten, unabhängigen Berechnungsansatz. Dies ist nötig, um Gerichtsfest zu sein. Auch als Verkäufer kann ein Verkehrsgutachten, aufgrund seiner Ausführlichkeit, ein gutes Verkaufsargument sein.

 

In den meisten Fällen wird Ihnen das kostengünstige Kurzgutachten völlig ausreichen!

 

Meine Gutachten sind  bereits als Kurzgutachten sehr ausführlich  und vor allem nachvollziehbar (dies ist nicht immer die Regel)! Jeder Ansatz wird ausführlich erläutert. Bei Bedarf erläutere ich Ihnen auch sehr gerne das Ergebnis der Wertermittlung bei einem persönlichen Termin .

 

Mein regionalen Tätigkeitsfelder liegen in ganz NRW. Hier besonders in den Regionen

  • Unna
  • Dortmund
  • Bochum
  • Lünen
  • Menden
  • Soest
  • Märkischer Kreis
  • Soest
  • Hamm
  • Münster
  • Hochsauerlandkreis

 

Aber auch überregional bin ich z.B. tätig in

  • München
  • Bad Münstereifel
  • Köln
  • Leverkusen