Vor Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages sollten Sie mit Ihrem Geschäftspartner über die Möglichkeit einer unabhängigen Wohnflächenermittlung sprechen. Ist das Angebot seriös und nach besten Wissen und Gewissen erstellt, so sollte dies kein Problem sein. In diesem Fall reicht eine überschlägige Wohnflächenermittlung aus. Dies bedeutet, ich komme zu Ihnen, messe das Objekt aus und berechne die Flächen in meinem Büro. Sie erhalten anschließend die ermittelten Werte mit einer kurzen Beschreibung.  

 

Sind Sie Sich jedoch mit Ihrem Geschäftspartner uneins, so sollten Sie ein Gutachten in Auftrag geben. Der Ablauf ist der Selbe. Auch die ermittelten Flächen sind gleich, es wird also bei der überschlägigen Ermittlung nicht ungenauer gemessen und berechnet. Der Unterschied liegt alleine in der Ausführlichkeit und somit Gerichtsfestigkeit eines Gutachtens.

 

Ich empfehle Ihnen i.d.R. immer erst, mit Ihrem Geschäftspartner zu sprechen und sich auf eine gemeinsame Flächenermittlung zu einigen. Auch wenn Sie Sich nicht darauf einigen können, biete ich Ihnen an, zunächst ein überschlägiges Aufmass in Auftrag zu geben. Somit haben Sie zunächst erst einmal Gewissheit und eine Diskussionsgrundlage. Sie haben dann innerhalb von 6 Monaten die Möglichkeit, ein Gutachten bei mir in Auftrag zu geben. Sie zahlen dann nur den Differenzbetrag.